Seite wird geladen…

Rechtsanwälte Bauer und Kollegen · 15. März 2026

Als Mieter genießen Sie in Deutschland einen besonderen Schutz. Eine Kündigung durch den Vermieter ist an strenge Voraussetzungen geknüpft und nur in bestimmten Fällen zulässig.

Die Kündigungsfrist hängt von der Dauer des Mietverhältnisses ab:
Die Kündigung muss schriftlich erfolgen und den Kündigungsgrund konkret benennen.

Gemäß § 574 BGB können Sie als Mieter einer Kündigung widersprechen, wenn der Umzug eine besondere Härte bedeuten würde – etwa bei Alter, Krankheit oder Schwangerschaft.
Wenn Sie eine Kündigung erhalten haben, zögern Sie nicht und lassen Sie sich beraten. Wir prüfen die Wirksamkeit der Kündigung und vertreten Ihre Interessen.