
Rechtsanwalt Andreas Lorenz · 1. April 2026
Das Kündigungsschutzgesetz (KSchG) schützt Arbeitnehmer vor sozial ungerechtfertigten Kündigungen. Es gilt grundsätzlich für alle Betriebe mit mehr als zehn Beschäftigten, wenn das Arbeitsverhältnis mindestens sechs Monate bestanden hat.
Eine ordentliche Kündigung durch den Arbeitgeber ist nur wirksam, wenn einer der folgenden Gründe vorliegt:
Wichtig: Eine Kündigungsschutzklage muss innerhalb von drei Wochen nach Zugang der Kündigung beim Arbeitsgericht eingereicht werden. Wird diese Frist versäumt, gilt die Kündigung als wirksam – auch wenn sie eigentlich rechtswidrig war.
Wir empfehlen Ihnen, sofort nach Erhalt einer Kündigung anwaltlichen Rat einzuholen. Ein Fachanwalt für Arbeitsrecht kann:
Als Fachanwalt für Arbeitsrecht vertrete ich seit über 20 Jahren Arbeitnehmer bei Kündigungen. Kontaktieren Sie uns für eine erste Einschätzung Ihres Falls.